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   BVerwG, 06.11.1953 - II C 111.53   

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https://dejure.org/1953,170
BVerwG, 06.11.1953 - II C 111.53 (https://dejure.org/1953,170)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1953 - II C 111.53 (https://dejure.org/1953,170)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1953 - II C 111.53 (https://dejure.org/1953,170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gem. § 54 BVerwGG - Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung - Auswirkungen der Vernachlässigung der Aufklärungspflicht - Wesentlichkeit eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRVO Nr. 165 § 36

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 29
  • MDR 1954, 396
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Davon ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 1, 29, 32) ausgegangen.

    In seinem Urteil vom 6. November 1953 (BVerwGE 1, 29) hat das BVerwG zu prüfen gehabt, ob die Revision deshalb zulässig war, weil das Berufungsgericht zu Unrecht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist verweigert hatte.

  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in dem Urteil vom 6. November 1953 - BVerwGE 1, 29 (34) [BVerwG 06.11.1953 - II C 111/53] - für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung entschieden, daß die - im Gegensatz zu der Regelung in der Zivilprozeßordnung - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestehende Unanfechtbarkeit einer Ablehnung der Wiedereinsetzung durch ein Oberverwaltungsgericht den Betroffenen nicht hindert, dies als Verfahrensmangel im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen.

    Die Entscheidung BVerwGE 1, 29 (34) [BVerwG 06.11.1953 - II C 111/53] beruht auf der Auffassung, daß im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Regelungen wie in der Zivilprozeßordnung (dort insbesondere § 238 Abs. 2 Satz 1) fehlen und es deshalb bei der Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG bewenden muß.

  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59

    Rechtsmittel

    Eine Vernachlässigung der Aufklärungspflicht kann allerdings einen wesentlichen Mangel des Verfahrens darstellen (BVerwGE 1, 29 [33]).
  • BVerwG, 12.11.1957 - I CB 97.57

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil reiche insoweit auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1953 (BVerwGE 1, 29) ab.

    Damit entfällt weiterhin die Möglichkeit, die Zulassung der Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 6. November 1953 (BVerwGE 1, 29) auf § 53 Abs. 2 Buchst; c BVerwGG zu stützen.

  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Nach § 173 VwGO sind - soweit die VwGO keine Bestimmungen über das Verfahren enthält - das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; im § 548 ZPO heißt es, daß der Beurteilung des Revisionsgerichts auch diejenigen Entscheidungen unterliegen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind (vgl. zu dieser Vorschrift BVerwGE 1, 29 [34] und 13, 141 [144, 145]).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO gehört auch die Klärung des Vorliegens der Sachurteilsvoraussetzungen (so schon BVerwGE 1, 29; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 10. Aufl. Rn. 8 zu § 86).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 34.86

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist

    Einer Wiederholung des Widerspruchs nach "Wegfall des Hindernisses", also nach Erlangung der Kenntnis, daß der Widerspruch verspätet sei, bedurfte es nicht (vgl. Urteil vom 6. November 1953 - BVerwG II C 111.53 - BVerwGE 1, 29 [BVerwG 06.11.1953 - II C 111/53]).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 ER 609.91

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auch die in dem Antrag genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 1, 29 (33) [BVerwG 06.11.1953 - II C 111/53] betraf die unzureichende Aufklärung der Richtigkeit von Angaben auf einer Zustellungsurkunde, mithin die Ermittlung von Tatsachen, um die es im Verfahren des Antragstellers nicht geht.
  • BVerwG, 16.01.1958 - III B 128.55

    Rechtsmittel

    Die Tatsache, daß das Landesverwaltungsgericht über den Antrag des Klägers auf Nachsichtgewährung nicht im angefochtenen Urteil, sondern durch vorhergehenden Beschluß entschieden hat, steht der Zulässigkeit der Revisionsrüge gegen das angefochtene Urteil, dem der vorgenannte Beschluß zugrunde liegt, nicht entgegen (vgl. BVerwGE 1, 29 [34]).
  • BVerwG, 05.11.1986 - 4 B 237.86

    Geltendmachung einer rechtsfehlerhaften Versagung der Gewährung von

    Wird eine beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Berufungsverfahren rechtsfehlerhaft versagt, so kann dies als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1953 - BVerwG 2 C 111.53 - BVerwGE 1, 29 [BVerwG 06.11.1953 - II C 111/53]; Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 u. 7.61 - BVerwGE 13, 141 ; Beschluß vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 94.76 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 94 = NJW 1977, S. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1997 - 6 S 210/97

    Wiedereinsetzung wegen unerwartet langer Postlaufzeit eines Einschreibens

  • BVerwG, 13.08.1975 - 8 C 17.75

    Beurteilungsspielraum der Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die

  • BVerwG, 05.04.1971 - IV B 71.70

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 29.05.1959 - VII C 65.58

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1969 - IV 119/69
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